Schneller anhören spart Zeit. Vertont durch Vavene Vocalis (Marcos KI-Stimme)
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Der letzte Endgegner vor der Freiheit

Wer glaubt, nach dem geschafften Abitur hinter Gittern sei der Übergang in den offenen Vollzug und an die Universität ein gemütlicher Spaziergang gewesen, kennt die Realität des Justizsystems nicht. Noch bevor ich im Oktober 2012 überhaupt in das Freiburger Freigängerhaus (FGH) an der Hermann-Herder-Straße umziehen durfte, versuchte mich eine frisch von der Hochschule gekommene Bereichsdienstleiterin ein letztes Mal zu blockieren: Sie stellte die rechtswidrige Bedingung auf, ich dürfe erst ins Freigängerhaus wechseln, wenn ich neben der Schule auch noch mein privates SGD-Fernstudium komplett abgeschlossen hätte.

Ich antwortete auf zwei Ebenen gleichzeitig: Ich reichte Beschwerde beim Justizministerium in Stuttgart ein – und zog das Fernstudium parallel zu meinen Abiturprüfungen im Rekordtempo durch. Als ich der verdutzten Beamtin mein Berufsoberschul-Zeugnis als Klassenbester (Schnitt 1,5) und gleichzeitig das SGD-Abschlusszeugnis mit der Traumnote 1,0 auf den Schreibtisch legte, blieb ihr nichts anderes übrig, als den Wechsel ins Freigängerhaus abzuzeichnen.

Doch im kleinen, von außen unscheinbaren Freigängerhaus wartete bereits die nächste Herausforderung: der dortige Sozialarbeiter, den ich rückblickend nur „Luzifer“ nenne. Zwischen uns beiden herrschte vom ersten Tag an offene Antipathie. Der Sozialarbeiter liebte es, Gefangene zu kontrollieren und kleinzuhalten – und suchte nach jedem erdenklichen Vorwand, um mich wieder zurück hinter die hohen Gefängnismauern zu schicken.

Runde 1: Der Kampf um die Lernzeit und die 24/7-Bibliothek

Zu Beginn verlangte der Sozialarbeiter, dass ich in jeder einzelnen Vorlesungspause von der Universität zurück ins Freigängerhaus laufe, dort warte und erst zur nächsten Vorlesung wieder aufbreche. Für ein anspruchsvolles Informatikstudium mit Algorithmen, Java, C und C++ wäre das das sichere Aus gewesen.

Ich umging den Blockierer strategisch: Ich wandte mich direkt an den Gefängnisdirektor und legte sachlich dar, warum ich die Pausen im Computerpool und in der Bibliothek der Technischen Fakultät nutzen musste, um mit meinen Kommilitonen Übungsblätter zu bearbeiten. Der Direktor stimmte sofort zu. Kurz darauf entdeckte ich, dass die ausgelagerte Universitätsbibliothek in Freiburg-Littenweiler rund um die Uhr geöffnet hatte und so weit vom Freigängerhaus entfernt lag, dass ein ständiges Hin- und Herfahren unmöglich war. Mit dieser unschlagbaren Sachlogik erkämpfte ich mir eine Sondergenehmigung nach der anderen – bis ich schließlich von Montag bis Sonntag jeweils von 8:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends zwölf Stunden pro Tag draußen an der Universität verbringen durfte.

Runde 2: Die 1-Euro-Brezel und die heimtückische Kontofalle

Kurz darauf erlebte ich eine Überraschung, die mich fast meine gesamte Freiheit gekostet hätte. Als ich für mein Informatikstudium einen Laptop, einen externen Monitor, einen Drucker, ein internetfähiges Handy sowie die fast 200 Euro teuren Physik-Standardwerke von Richard Feynman beantragte, genehmigte „Luzifer“ plötzlich jeden einzelnen Posten mit einem freundlichen Lächeln aus meinem angesparten Überbrückungsgeld (rund 1.700 Euro).

Ich wunderte mich noch über diese ungewohnte Großzügigkeit – bis mich der Sozialarbeiter nach rund drei Monaten im Freigängerhaus in sein Büro rief, auf den geschrumpften Kontostand von nur noch rund 400 Euro blickte, breit grinste und sagte:

„Herr Deutschmann, nur damit Sie es wissen: Sobald Ihr Konto bei null angekommen ist, gehen Sie sofort zurück in den geschlossenen Bau!“

Es war eine eiskalt kalkulierte Falle. Der Sozialarbeiter hatte sämtliche Ausgaben nur deshalb so bereitwillig durchgewinkt, damit ich mein Konto selbst trockenlege und wegen Mittellosigkeit das Studium abbrechen muss.

Ich reagierte noch in derselben Sekunde mit eiserner Disziplin: Ich fuhr meine Ausgaben ab sofort auf null herunter. Ich strich selbst den einzigen kleinen Luxus, den ich mir nach Jahren der Haft einmal pro Woche für fünf Euro gegönnt hatte – den Gang ins Solarium –, komplett. Auf meiner Mensa-Karte waren nur noch 20 Euro für einen ganzen Monat übrig.

Eines Nachmittags lief ich mit knurrendem Magen durch die Freiburger Bahnhofstraße, blieb vor einer Bäckerei stehen und schaute auf eine frische Brezel für einen einzigen Euro. Nach kurzem Rechnen musste ich mir sagen: „Nein, Marco, diese 1-Euro-Brezel kannst du dir nicht leisten.“ Es war ein bitterer Moment, der mich schmerzhaft an die Hunger-Nächte in Paris erinnerte. Gerettet wurde ich in dieser Phase durch echte Kameradschaft: Ein befreundeter Mitgefangener im Freigängerhaus, der dort eine vierköpfige Kochgruppe anführte, lud mich kurzerhand jeden Abend um 20:00 Uhr zum gemeinsamen warmen Abendessen (Spaghetti, Fleisch und große Portionen) ein und steckte mir regelmäßig 50 Euro für die Uni-Mensa zu, damit ich tagsüber weiterstudieren konnte.

Runde 3: Das „Gegengesetz“ für das Taekwondo-Training

Auch beim Thema Umfeld und Sport versuchte der Sozialarbeiter seine Macht auszuspielen. Er schickte mich in eine soziale Anlaufstelle für Straffällige in der Brombergstraße (wofür es einen verlängerten Ausgangsschein bis 22:00 Uhr gab). Als ich dort jedoch sah, dass dort fast nur resignierte Drogenabhängige und Dauer-Nörgler saßen, die dem Staat die Schuld an ihrem Leben gaben, während mein eigener Zimmergenosse Mike den Stempel dort nur nutzte, um heimlich in der Stadt herumzustreunen, sagte ich dem Sozialarbeiter ehrlich ins Gesicht: „Da gehe ich nicht mehr hin – dieses Umfeld zieht mich nur herunter. Dann bin ich lieber pünktlich um 20:00 Uhr wieder hier.“

Wenige Tage später reichte ich stattdessen einen Antrag für den Hochschulsport bis 22:30 Uhr ein – Sportart: Taekwondo. Der Antrag kam sofort mit dem Stempel „Abgelehnt“ zurück. Begründung von Luzifer: „Kampfsport ist für Gefangene gesetzlich strengstens verboten!“

Und wieder setzte ich mich an die Gesetzbücher. Ich wusste inzwischen:

„Zu fast jedem Gesetz gibt es im Rechtssystem ein Gegengesetz oder eine Ausnahmeklausel. Und nur weil der andere vermeintlich am längeren Hebel sitzt, heißt das noch lange nicht, dass man nicht einen kleinen Schraubenzieher finden kann, den man in diesen Hebel steckt, damit er blockiert.“

Ich wurde fündig: Im Gesetz stand eine Ausnahmeregelung, wonach einem Gefangenen im offenen Vollzug die Ausübung einer Kampfsportart zu gewähren ist, wenn er nachweisen kann, dass er diesen Sport bereits vor seiner Inhaftierung aktiv und organisiert betrieben hat. Ich besorgte mir meinen alten Pass der Deutschen Taekwondo Union (DTU) samt Nachweisen über fünfzehn Jahre Training, Gürtelprüfungen und Turniere – und legte sie dem Sozialarbeiter auf den Tisch. Zähneknirschend musste „Luzifer“ die Ausgangsgenehmigung bis 23:00 Uhr unterschreiben.

Drei Lektionen für den Umgang mit Widerständen

  1. Plötzliche Geschenke von Gegnern prüfen: Wenn jemand, der die eigenen Ziele bisher bekämpft hat, plötzlich ungefragt teure Ausgaben oder Kredite genehmigt, gilt es sofort die Bedingungen im Hintergrund zu prüfen. Eine unantastbare Liquiditätsreserve („Runway“) stellt sicher, dass man niemals über die Finanzen erpressbar wird.
  2. Umfelder meiden, die im Opfermodus baden: Ich verzichtete lieber auf zwei Stunden abendlichen Freigang, als meine Zeit in der Brombergstraße mit Menschen zu verbringen, die nur über die Ungerechtigkeit der Welt jammerten. Das eigene Mindset muss konsequent vor toxischen Jammer-Runden geschützt werden.
  3. Den „kleinen Schraubenzieher“ im Regelwerk suchen: Man darf niemals beim ersten Ablehnungsbescheid aufgeben. Wer tief genug gräbt, findet in fast jedem System den legalen Ausnahmeparagrafen, der das Blatt wendet.

Dein nächster Schritt

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Marco Deutschmann

Marco Deutschmann

Marco Deutschmann, Gründer des P.E.R.L.S.© Education Systems.
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